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Ralf Hermstein
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Versicherungsvermittlerregister (http://www.vermittlerregister.info):
Register-Nr.  D-DXHY-FG5XE-51

Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), erteilt durch die IHK Potsdam; Breite Str. 2 a – c; 14467 Potsdam
Telefon   0331 – 2786 – 0, Web: http://www.potsdam.ihk24.de

Verantwortlicher für Inhalt (Bild- und Textmaterial) und für journalistisch-redaktionelle Inhalte i. S. d. §18 Abs. 2 MStV: Ralf Hermstein; Uhlenhorst 1; 14532 Kleinmachnow
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Salvatorische Klausel
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

Pflichtangaben
Ich arbeite als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Im zentralen Vermittlerregister bin ich unter der Register-Nr. D-DXHY-FG5XE-51 eingetragen.

Diese Angaben können beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.:

Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 – 600 58 50*
*(20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen) oder über das Internet www.vermittlerregister.info abgerufen werden.

Die Eintragung erfolgte bei der  Industrie- und Handelskammer Potsdam:
Breite Str. 2 a – c
14467 Potsdam
Telefon 0331 – 27 86-0
Telefax 0331 – 27 86-111
http://www.potsdam.ihk24.de

Eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitze ich nicht. Es ist auch kein Versicherungsunternehmen oder dessen Muttergesellschaft mit mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital meines Vermittlungsunternehmens beteiligt.

Sollten Sie aufgrund meiner Vermittlungstätigkeit oder während des laufenden Versicherungsverhältnisses Anlass zu Beschwerden haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit beratend zur Seite.

Darüber hinaus können Sie sich auch gerne an folgende Institutionen wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Telefon 01804 – 22 44 24 (24 Cent/Anruf)
Telefax 01804 – 22 44 25

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin
Telefon 0180 – 2 55 04 44
Telefax 030 – 20 45 89 31

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden ermittelt.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.