Erstinformation
Information nach VersVermV
Ralf Hermstein
Uhlenhorst 1
14532 Kleinmachnow
Tel. 033203 – 80 39 40
Fax 033203 – 80 39 42
Funk 033203 – 45 90 41 (Festnetzkosten)
E-mail info@hermstein.com
Ich arbeite als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Im zentralen Vermittlerregister bin ich unter der Register‐Nr. D‐DXHY‐FG5XE‐51 eingetragen.
Diese Angaben können beim
Deutschen Industrie‐ und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 – 600 58 50
(20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf. aus Mobilfunknetzen)
(www.vermittlerregister.info)
abgerufen werden.
Die Eintragung erfolgte bei der
Industrie‐ und Handelskammer Potsdam
Breite Str. 2 a ‐ c
14467 Potsdam
Telefon 0331/2786‐0
Telefax 0331/2786‐111
http://www.potsdam.ihk24.de
Es besteht eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflicht, welche der IHK nachgewiesen wurde.
Ich biete Ihnen eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages an. Ob Sie als Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatten, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.
Eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitze ich nicht. Es ist auch kein Versicherungsunternehmen oder dessen Muttergesellschaft mit mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital meines Vermittlungsunternehmens beteiligt.
Der Versicherungsmakler verfügt zusätzlich über die Erlaubnis der weiteren Berufsausübung nach
- 34f GewO als Finanzanlagenvermittler und ist im Register eingetragen unter der Nummer D-F-183-73EP-68
- 34i GewO als Immobiliendarlehens- und Immobilienkreditvermittler unter der Nummer D-W-183-DS5Q-25
Beratungsleistungen auf Grundlage des Versicherungsmaklervertrages und der Versicherungsvermittlung erfolgen in Erlaubnis nach § 34d GewO und betreffen nicht die vorgenannten weiteren registrierten Berufszulassungen. Weitere Tätigkeiten und Beratungsleistungen sind grundsätzlich aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zu erbringen und nicht Gegenstand des Versicherungsmaklervertrages. Werden keine zusätzlichen Vereinbarungen getroffen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Dem Mandanten/Kunden wird vom Makler hiermit mitgeteilt, auf welcher Grundlage die Beratung und Vermittlung des Vertrages erfolgt:
Beratung mit Servicepauschale
Der Makler erhält für die Vermittlung eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Makler kann mit dem Kunden zusätzlich einen gesonderten Vertrag – Servicevereinbarung – über eine vermittlungsunabhängige zusätzliche Service-Vergütungspauschale schließen, die der Kunde an den Makler zu bezahlen hat.
Als selbständiger Makler kann ich durch die Kooperation mit den Unternehmen aruna GmbH; Netfonds AG und famé GmbH mit einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften zusammenarbeiten.
Sollten Sie aufgrund meiner Beratungstätigkeit oder während des laufenden Vertragsverhältnisses Anlass zu Beschwerden haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Klärung zur Verfügung.
Darüber hinaus können Sie sich auch an folgende Institutionen wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken‐ und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin
Ombudsfrau private Bausparkassen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Beschwerdemanagement
(1) Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, bitten wir Sie sehr gern um Ihre Verbesserungsvorschläge.
(2) Sie können jederzeit per Post oder Mail eine Beschwerde über unsere Geschäftsanschrift einreichen. Erhalten wir von Ihnen eine formelle Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie unverzüglich über unsere weitere Beschwerdebearbeitung.
(3) Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde eine Angelegenheit betrifft, für die wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen die möglichen zuständigen Ansprechpartner mit. Wir werden Ihre Beschwerdeumfassend prüfen und Ihnen zeitnah eine Stellungnahme aussprechen. Sollte dies einmal nicht binnen 14 Tagen möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann unsere Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
(4) Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihre Interessen und Ziele weiterverfolgen können.
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